Beweissicherung


Die Beweissicherung dient zur Aufnahme des baulichen Zustands zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Wann ist eine Beweissicherung erforderlich?

  • vor Beginn einer benachbarten Baumaßnahme (Straßenbauarbeiten, Abbruch oder Unterfangung eines Gebäudes) als vorsorgliche Maßnahme
  • nach Auszug eines Mieters, um den Zustand festzuhalten, damit schnell wieder weiter vermietet werden kann, sowie bei Wohnungsabnahmen.
  • nach Ende einer Baumaßnahme, um Veränderungen festzustellen.
  • bei Insolvenz einer Baufirma, um die erbrachte Leistung festzuhalten.


Welche Arten von Beweissicherungen gibt es?

  • Aufnahme aller wesentlichen Bauschäden (mechanische Beschädigungen, Verunreinigungen, Feuchteschäden, Schimmel), optional mit einer Kostenschätzung für die Behebung der Schäden
  • Aufnahme von Bautenzwischenständen
  • Aufnahme aller Risse in Wänden und Decken und sonstigen Schäden, die durch Erschütterungen verursacht werden können. Hierbei können verschiedene Umfänge erforderlich sein:
  • Aufnahme des gesamten Gebäudes (je Hausnummer) durch Begehung aller Innenräume und örtliche Besichtigung der Fassaden und baulicher Außenanlagen mit Fotodokumentation in aussagekräftiger Form und schriftlichem Protokoll.
  • Aufnahme nur der Fassaden und baulichen Außenanlagen. Hierbei ist keine besondere Terminvereinbarung mit den Hausbesitzern erforderlich. (Allerdings werden gerade die in Innenräumen entstandenen Risse als erstes reklamiert)
  • Durchführung einer Beweissicherung wie vor. Jedoch Erstellung der Fotodokumentation mit schriftlichem Protokoll nur im Bedarfsfall. (Dies ist zwar eine günstige Variante. Die Erstbezahlung erfolgt jedoch ohne Erhalt eines Dokuments.)


Warum Beweissicherung?

  • Immer wenn es erforderlich ist, Bauzustände lückenlos festzustellen. Denn oft ist es später nicht mehr möglich, den vergangenen Zustand beweissicher zu beschreiben. Hierzu ist der Sachverstand gefragt.
  • Bei Schadensfällen, z.B. durch Erschütterungen benachbarter Baumaßnahmen, ist hinterher nicht mehr sicher abgrenzbar, welche Vorschäden bestanden haben. Somit können durch Beweissicherungen unberechtigte Schadensersatzforderungen abgewendet werden. Zumal sonst leicht ein teurer „Dominoeffekt“ entstehen kann.


Fazit:

Zugegeben: Manchmal wären Beweissicherungen im Nachhinein entbehrlich gewesen. Aber die Lebenserfahrung lehrt: „Macht man es nicht, hätte man es gebraucht“.

  • Also sollte man es immer sachverständig machen lassen.